Informationen zu Medikamentenabgabe

 

Apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Tierarzneimittel und Medikamente für Haustiere dürfen grundsätzlich nur durch eine Tierärzt:in oder mit Rezept von einer Apotheke abgegeben werden. Diese Voraussetzungen sind im Arzneimittelgesetz und der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung geregelt:

Arzneimittelgesetz §43 Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzt:innen
(1) Arzneimittel (...), die (...) nicht für den Verkehr außerhalb der Apotheke freigegeben sind, dürfen (...) für den Endverbrauch nur in Apotheken (...) in Verkehr gebracht werden. (4) Arzneimittel (...) dürfen ferner im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke durch Tierärzt:innen an Halter:innen der von ihnen behandelten Tiere abgegeben (...) werden.

Tierärztliche Hausapothekenverordnung: §12 Abgabe der Arzneimittel an Tierhalter durch Tierärzte:
(1) Arzneimittel, die (...) apothekenpflichtig sind, dürfen von Tierärzten an Tierhalter:innen nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung von Tieren (...) abgegeben werden. (2) Eine Behandlung im Sinne des Absatz 1 schließt insbesondere ein, dass nach den Regeln der tierärztlichen Wissenschaft 1. die Tiere oder der Tierbestand in angemessenem Umfang untersucht worden sind.

 

Was ist erlaubt?

  • Abgabe von Medikamenten ausschließlich an Tierbesitzer:innen der von der Tierärzt:in  behandelten Tiere.

Was ist nicht erlaubt?

  • Versand von Arzneimitteln
  • Abgabe an Tierhalter:innen aufgrund eines Rezepts einer anderen Tierärzt:in
  • Abgabe ohne Untersuchung

Bei Verschreibung oder Abgabe von Medikamenten, die auf Grund einer Erkrankung dauerhaft oder in Abständen verabreicht werden müssen, sind Nachuntersuchungen dringend erforderlich. Die Abstände der Nachuntersuchungen liegen im Ermessen der behandelnden Tierärztin.
Prophylaktische Medikamente wie zum Beispiel Wurmkuren und Floh-/Zeckenmittel erhalten Sie, sofern Ihr Tier einmal jährlich bei uns vorgestellt und/oder geimpft wurde.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Stadtpraxis Potsdam die gesetzlichen Regelungen befolgt.

 

Bitte entsorgen Sie keine Medikamente über den Hausmüll oder das Abwasser! Das gilt vor allen Dingen für Schmerzmittel und Antibiotika. Bedenken Sie, dass Medikamente und Medikamentenreste über den Müll und das Abwasser in die Umwelt und am Ende wieder in unsere Nahrungskette gelangen.


Die Entsorgung Ihrer Medikamente, das gilt auch für abgelaufene oder angebrochene Medikamente, übernimmt die Stadtpraxs Potsdam kostenfrei für Sie.